Willkommen bei der Bürgerenergie Strallen eG


Unsere Agri-PV Anlage in Strallen umfasst eine Fläche von 65.637 m². Bis Ende 2024 wurden hier ca. 9.792 Agri-PV-Module aufgestellt. Die erwartete Leistung beläuft sich auf 5,9 MWp und ergibt einen Jahresertrag von 6.490 MWh. Dadurch können etwa 1.850 Haushalte mit Energie versorgt. Wir haben uns bewusst für Agri-PV entschieden, damit die Fläche in der landwirtschaftlichen Nutzung bei gleichzeitiger Stromproduktion bleiben kann. So möchten auch wir der Flächenkonkurrenz zwischen erneuerbaren Energien und der Landwirtschaft im Oberland entgegenwirken.

Fragen und Antworten
Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können jederzeit ganz bequem über unsere Onlineplattform Mitglied der Bürgerenergie Strallen eG werden.
- Über den nachfolgenden Link können Sie sich registrieren und Anteile zeichnen: Mitglied werden
- Senden Sie uns den unterzeichneten Mitgliedsantrag per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
- Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Mitgliedsantrags. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen auch unsere Kontodaten mit.
- Bitte überweisen Sie auf dieses Konto den Geldbetrag Ihrer Genossenschaftsanteile. Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung als Mitglied der Bürgerenergie Strallen eG.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Als Mitglied der Genossenschaft genießen Sie viele Vorteile:
- Als Mitglied sind Sie Teil unserer Gemeinschaft, gehen mit uns einen Schritt weiter in Richtung erneuerbare Energien und unterstützen aktiv die dezentrale Energiewende in der Region.
- Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.
- Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Erneuerbare-Energie-Projekte.
Gibt es eine Mindestbeteiligung?
Können weitere Anteile nachträglich gezeichnet werden?
Können Anteile übertragen werden?
Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann gemäß GenG nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden.
Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen).
Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.
Wie hoch ist die Dividende?
Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?
Onlineportal
Wie läuft der Anmeldeprozess auf dieser Onlineplattform ab?
Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse, erhalten Sie eine E-Mail mit einem einmaligen Aktivierungslink.
Über diesen gelangen Sie zurück zur Plattform wo sie zunächst ein persönliches Kennwort vergeben und anschließend persönliche Angaben vervollständigen.
Wozu dient die Onlineplattform?
Die Online-Dienstleistungsplattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Zudem ermöglicht die Plattform die Zeichnung von Nachrangdarlehen und die Verwaltung Ihrer Bürgerenergiebeteiligungen. Folgende Services können Sie über die Plattform nutzen:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.
- Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen.
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen.
- Bereitstellung von Informationen und Bescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Investitionen.
Selbstverständlich erfüllt die Onlineplattform die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie komfortabel über Ihren individuellen Zugang auf der Onlineplattform selbst vornehmen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen wollen, benötigen eine eigene E-Mail-Adresse.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)